City Messenger – Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) für Betriebe

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für den Abschluss von Verträgen («Nutzungsverträge») über die Nutzung der Applikation City Messenger («Applikation») zwischen City Messenger und einem Betrieb («Betrieb»).
  2. Die vorliegenden AGB finden Anwendung zwischen City Messenger und dem Betrieb wie auch zwischen City Messenger und dem vom Betrieb vertretenen Unternehmen. Der Betrieb hat diese AGB auf dieses Unternehmen zu überbinden. Der Betrieb und das von ihm vertretene Unternehmen sind insoweit Gesamtschuldner für die Erfüllung der sich aus dem Nutzungsvertrag und den AGB ergebenden Verpflichtungen, auch wenn im Folgenden nur der Betrieb als Verpflichteter genannt wird.
  3. Bedingungen, welcher Art immer, die zu diesen AGB in Widerspruch stehen, sind unwirksam, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese City Messenger zur Kenntnis gebracht wurden.
  4. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von City Messenger. Stillschweigen gilt keinesfalls als Zustimmung.
  5. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Nutzungsvertrags befinden sich in der Datenschutzerklärung, welche dem Betrieb gemeinsam mit diesen AGB übergeben bzw. bekannt gemacht werden.

2. Funktionalität der Applikation

  1. Über die Applikation hat der Betrieb die Möglichkeit, digitale Medieninhalte zu konfigurieren und zu verwalten. Zu diesem Zweck speichert City Messenger die Applikation auf einem Server, der über das Internet für den Betrieb erreichbar ist.
  2. Die Applikation ermöglicht dem Betrieb insbesondere
    1. die von ihm bereitgestellten Medieninhalte in Form von Broadcast- oder direkten Nachrichten an Nutzer auf Smartphones und Tablets zu distribuieren (ggf. limitiert);
    2. in der Chat-Funktion auf Einzelnachrichten der Nutzer (Persönliche Messages) zu reagieren (ggf. limitiert);
    3. in der Applikation Profileinstellungen vorzunehmen sowie Öffnungszeiten und Abwesenheiten zu hinterlegen; sowie
    4. Statistiken über die Distribution dieser Nachrichten einzusehen.
  3. Der Betrieb hat die Möglichkeit, über die Grundfunktionalität hinaus verschiedene Zusatzpakete („Add-ons“) bei City Messenger zu bestellen.
  4. City Messenger entwickelt die Applikation laufend weiter und wird diese durch Updates und Upgrades verbessern. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website von City Messenger.
  5. City Messenger stellt dem Betrieb die Applikation als technische Infrastruktur zur Verfügung. City Messenger selbst erstellt keine eigenen Inhalte.
  6. City Messenger stellt die Applikation auf Servern von City Messenger zur Nutzung zur Verfügung («Übergabepunkt der Leistung»). Zur Nutzung der Applikation ist es erforderlich, dass der Betrieb über einen eigenen Zugang zum Internet verfügt und über diesen Zugang auf die Applikation am Übergabepunkt der Leistung zugreift.
  7. City Messenger kann den Leistungsumfang jederzeit ändern oder gar einstellen. Im Falle der Einstellung der Applikation steht dem Betrieb ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu.

3. Nutzungsrechte

  1. City Messenger räumt dem Betrieb das örtlich unbeschränkte, zeitlich befristete, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, die Applikation gemäss den Nutzungsbestimmungen zu nutzen.
  2. Der Betrieb ist nicht berechtigt,
    1. die Applikation oder ihren Zugang zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu reproduzieren, weiterzuverkaufen oder in sonstiger Weise zu vertreiben oder weiterzugeben, auch nicht über das Internet oder ein nachgelagertes öffentliches oder privates Datennetzwerk;
    2. die Applikation zur Entwicklung anderer Leistungen zu nutzen;
    3. Funktionalitäten der Applikation, für die ihm keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, zu aktivieren und zu nutzen;
    4. die Nutzungsrechte an der Applikation an Dritte zu übertragen oder Dritten Zugriff auf die Applikation zu gewähren;
    5. den Quellcode der Applikation zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu dekompilieren, seine Funktionen zu untersuchen, ausser soweit gesetzlich zwingend gemäss Urheberrechtsgesetz, URG zulässig; sowie
    6. rechtliche Hinweise insbesondere auf gewerbliche Schutzrechte von City Messenger zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern.

4. Nutzungsbestimmungen

  1. Der Betrieb ist – unbeschadet der Verpflichtung von City Messenger zur Datensicherung und -distribuierung – selbst für die Eingabe und Pflege seiner Daten und Informationen verantwortlich.
  2. Der Betrieb ist verpflichtet, den Versand sowie die Speicherung von elektronischen Nachrichten zu unterlassen,
    1. deren Inhalte pornographische, gewaltverherrlichende, beleidigende, diskriminierende oder rassistische Elemente aufweisen;
    2. deren Veröffentlichung einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit erfüllt; sowie
    3. Urheberrechte oder sonstige Immaterialgüterrechte Dritter verletzen. Verboten ist insbesondere auch der Versand sowie die Speicherung von Bildern, Logos oder Texten ohne die vorherige Genehmigung der Rechteinhaber.
  3. Der Betrieb ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Applikation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Betrieb ist insbesondere verpflichtet, Benutzerangaben geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
  4. Der Betrieb hat City Messenger unverzüglich über jede ihm bekannte unbefugte Verwendung oder anderweitig ihm bekannte Angriffe auf die Sicherheit zu unterrichten.

5. Verfügbarkeit und Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

  1. Die Applikation ist zu 99% verfügbar. Die Verfügbarkeit bezeichnet, bezogen auf die Dauer eines Vertragsjahres, das Verhältnis des Zeitraums, in dem der Betrieb die Nutzung der Applikation bei bestehender Internet-Verbindung möglich war (zuzüglich des Zeitraums, zu dem der Zugriff aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten oder von Störungen, die nicht im Einfluss von City Messenger lagen, nicht möglich war), im Verhältnis zur Länge des gesamten Vertragsjahres.
  2. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Applikation sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen geboten ist.
  3. Die Wartung der Applikation erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag 08:00-17:00 Uhr. Bei schweren Fehlern, welche die Nutzung der Applikation verunmöglichen bzw. erheblich einschränken, erfolgt die Wartung in der Regel binnen zwei Stunden ab Kenntnis oder Verständigung durch den Betrieb. City Messenger wird den Betrieb über die Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellstmöglich durchführen.
  4. Die Überwachung der Applikation erfolgt täglich.

6. Daten-Hosting

  1. City Messenger trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet im Rahmen der technischen Möglichkeiten abrufbar sind.
  2. City Messenger ist verpflichtet, im Rahmen der technischen Möglichkeiten geeignete und zumutbare Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Betriebs zu treffen. Zu diesem Zweck nimmt City Messenger regelmässig Backups vor.
  3. Der Betrieb gestattet City Messenger die Verwendung der von ihm übermittelten, gespeicherten oder empfangenen Inhalte, soweit dies zur Durchführung des Nutzungsvertrages notwendig oder zweckmässig ist. Dies gilt insbesondere auch für die Auswertung und Erfolgsmessung von elektronischen Nachrichten und damit verbundene Datenschutzbestimmungen.

7. Entgelt

  1. Der Betrieb verpflichtet sich, an City Messenger für das Nutzungsrecht und das Daten-Hosting das gemäss seinem Nutzungsvertrag vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.
  2. City Messenger wird dem Betrieb eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden.
  3. City Messenger ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Betrieb jeweils zum nächstmöglichen Kündigungstermin eine Anpassung der Entgelte und Funktionalität vorzunehmen. Gründe für eine solche Funktionsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Applikation. Will der Betrieb den Nutzungsvertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur ausserordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.

8. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

  1. Der Betrieb schuldet und bezahlt das vertraglich vereinbarte Entgelt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jegliche Abzüge.
  2. Der Betrieb ist verpflichtet, City Messenger sämtliche Änderungen hinsichtlich Rechnungsdaten bzw. Bankverbindungen unverzüglich mitzuteilen.
  3. Bei Überschreitung des Zahlungstermins tritt ohne weiteres der Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug ist der gesetzliche Verzugszins von 5% p.a. gemäss Art. 104 OR geschuldet. Zudem ist City Messenger berechtigt, Mahnkosten zur teilweisen Deckung der entstandenen Kosten zu verlangen.
  4. City Messenger kann vom Betrieb Vorauszahlungen verlangen, bevor sie ihre Leistungen erbringt. Unabhängig davon kann City Messenger bei Nichtbezahlung von Rechnungen ihre Leistungen ohne vorgängige Benachrichtigung einstellen bis sämtliche geschuldeten Beträge eingegangen sind. Die City Messenger zustehenden gesetzlichen Rechte bleiben in jedem Fall vorbehalten.
  5. Das vereinbarte Nettoentgelt gilt als Festpreis in Schweizer Franken. Die gesetzliche Mehrwertsteuer, allfällige weitere Steuern, Abgaben oder Gebühren sind jeweils im Nettoentgelt nicht enthalten und werden zusätzlich verrechnet.

9. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Nutzungsvertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien oder – bei elektronischer Beziehung zum Betrieb – durch Bestätigung des Betriebs mittels E-Mail an dem in den Vertragsunterlagen genannten Datum in Kraft.
  2. Sofern nicht anderweitig vereinbart wird der Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  3. Sofern nicht anderweitig vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate. Der Nutzungsvertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils immer um ein weiteres Vertragsjahr.
  4. Sofern nicht anderweitig vereinbart sind beide Vertragsteile berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  5. City Messenger hat insbesondere ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund in folgenden Fällen:
    1. die Verwendung der Applikation durch den Betrieb erfolgt nicht gemäss den Nutzungsbestimmungen;
    2. der Betrieb ist mit Zahlungsverpflichtungen aus seinem Nutzungsvertrag im Verzug und wurde unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt;
    3. der Betrieb wird zahlungsunfähig oder überschuldet; oder
    4. es wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betriebs gestellt.
  6. Die Kündigung hat stets schriftlich (per Post oder E-Mail) zu erfolgen.

10. Gewährleistung und Haftung

  1. City Messenger überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Applikation und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Applikation die in der Funktionsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Applikation unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.
  2. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schliesst City Messenger jegliche Haftung gegenüber dem Betrieb (oder anderen Dritten) aus.
  3. Insbesondere übernimmt City Messenger keine Gewähr und keine Haftung dafür, dass die über City Messenger versandten elektronischen Nachrichten den angegebenen Empfänger erreichen. Eine Gewähr und Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn bei der Übertragung keine Daten ankommen, Teile der versendeten elektronischen Nachrichten abhandenkommen oder unlesbar werden oder wenn die versandten elektronischen Nachrichten verzögert oder verspätet bei dem Adressaten eintreffen. City Messenger übernimmt auch keine Gewähr und keine Haftung für Fehler und Mängel, die ausserhalb des Einflussbereiches von City Messenger liegen oder im Zusammenhang mit Leistungen ausserhalb des Vertragsgegenstandes auftreten.
  4. City Messenger übernimmt keine Gewähr und keine Haftung dafür, dass die Applikation permanent (ohne Unterbrechungen) zur Verfügung steht. Der Betrieb nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass kurze und mittelfristige Störungen nicht ausgeschlossen sind, insbesondere im Zusammenhang mit Wartung oder ähnlichen Arbeiten. Der Betrieb verzichtet daher auf die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen aufgrund von kurzen oder mittelfristigen Störungen.
  5. Der Betrieb verpflichtet sich, City Messenger von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und City Messenger sämtliche Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
  6. City Messenger ist zur sofortigen Sperre des Betriebs berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die vom Betrieb gespeicherten Daten gegen die Nutzungsbestimmungen verstossen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte City Messenger in Kenntnis setzen. City Messenger hat den Betrieb von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht vollumfänglich entkräftet ist.
  7. Eine Kündigung des Betriebs wegen Nichtgewährung der vertragsgemässen Funktionalität ist erst zulässig, wenn City Messenger ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.
  8. In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die gegenseitige Haftung der Vertragsparteien auf den Betrag der monatlichen Entgelte in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des Schadens beschränkt.

11. Geheimhaltung

  1. City Messenger verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung eines Nutzungsvertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Betriebs, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne Ermächtigung des Betriebs nicht an aussenstehende Dritte weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich oder in den Datenschutzbestimmungen aufgeführt ist.
  2. Der Betrieb ermächtigen City Messenger, ihn öffentlich als Referenz zu nennen und Allgemeines über den vereinbarten Nutzungsvertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen.
  3. Die Geheimhaltungsverpflichtung bezieht sich nicht auf Informationen, die ohne Geheimhaltungsbruch öffentlich bekannt geworden oder bereits bekannt sind, oder die aufgrund gesetzlicher, richterlicher oder behördlicher Anordnung Dritten zugänglich zu machen sind.

12. Datenschutz

  1. Mit der Akzeptierung dieser AGB erklärt der Betrieb gleichzeitig sein Einverständnis zur Datenschutzerklärung von City Messenger in der aktuell gültigen Fassung. Diese ist permanent auf der Webseite von City Messenger aufgeschaltet. Der Betrieb erklärt, das Dokument zu kennen.

13. Änderung der AGB

  1. City Messenger ist berechtigt, die vorliegenden AGB ohne Angabe von Gründen einseitig mit Wirkung zum Beginn des Folgemonats zu ändern. Allfällig geänderte AGB sind auf der Website von City Messenger abrufbar.
  2. Für den Fall, dass der Betrieb mit einer solchen Änderung nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit, den Nutzungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Inkrafttreten der geänderten AGB schriftlich per Post oder E-Mail und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung bei City Messenger.

14. Mitteilungen

  1. Änderungen zwischen den von City Messenger und dem Betrieb geschlossener Vereinbarungen und Abweichungen und/oder Änderungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Übersendung via E-Mail an die vom Betrieb bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis.
  2. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen (inkl. E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

15. Immaterialgüterrechte

  1. Alle Immaterialgüterrechte an der Applikation verbleiben im Eigentum von City Messenger.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Die zwischen City Messenger und dem Betrieb geschlossenen Vereinbarungen, einschliesslich dieser AGB, unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UNKaufrechts (CiSG). Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Wallisellen, Schweiz.
  2. Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden AGB sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.
  3. Der Betrieb darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von City Messenger die Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag weder dauerhaft noch zeitweilig auf Dritte übertragen.
Wallisellen, den 23. Oktober 2019
City Messenger ist ein Dienst der:
Renuo AG
Industriestrasse 44
8304 Wallisellen
Schweiz